Wie kann ich aus dem Ausland wählen?


 

Aktueller Hinweis:

Die Frist für die Eintragung ins Wählerverzeichnis, die für die Briefwahl nötig ist,
sofern Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, ist am 6. September abgelaufen.

 

Wählen aus dem Ausland


Briefwahl-Unterlagen (Foto: unimatrixZxero)

Der Deutsche Bundestag hat im Januar 2009 die Briefwahl vereinfacht (16/7461). Es müssen keine besonderen Gründe mehr glaubhaft gemacht werden. Ein formloser Antrag online oder per E-Mail genügt. Ein paar Dinge gibt es dennoch zu berücksichtigen:

Darf ich wählen?

Um an der Bundestagswahl 2009 teilnehmen zu dürfen, müssen die folgenden drei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
  2. Mindestens 18 Jahre alt
  3. Seit dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt

 

Wie beantrage ich meine Wahlunterlagen?

Es ist entscheidend für die Beantragung der Wahlunterlagen und das Wählen aus dem Ausland, wo man derzeit gemeldet ist:

A) noch in Deutschland gemeldet
B) nicht (mehr) in Deutschland gemeldet

 

A. Noch in Deutschland gemeldet?


Die Briefwahlunterlagen können schriftlich bei der zuständigen Gemeindebehörde (der deutschen Gemeinde, bei der man gemeldet ist) beantragt werden. Der Erhalt der Wahlbenachrichtigung muss nicht abgewartet werden.

So geht‘s am schnellsten:

1. Online
In vielen Gemeinden kann die Briefwahl inzwischen online beantragt werden. Der OV Washington bietet hier eine ständig wachsende Liste mit Links zu allen wichtigen Staedten mit Online - Formularen an.

2. Per E-Mail
Eine formlose Email an die Gemeindebehoerde reicht. Wir bieten hier eine Liste mit allen notwendigen Informationen, die die E-Mail enthalten muss. Die E-Mail-Adressen der Gemeindebehörden finden sich im Internet oder auf den Seiten der Landeswahlleiter.

3. Per Brief / Fax
Der Bundeswahlleiter bietet eine Online-Suchhilfe an, mit der die Anschrift der zuständigen Gemeindebehörde festgestellt werden kann.

Antragsschluss: Freitag, 25. September 2009 (18 Uhr)

Einsendeschluss: Sonntag, 27. September 2009 (18 Uhr) im Wahllokal (!), d.h. spätestens am Donnerstag im Briefkasten (bzw. aus dem Ausland den längeren Postweg berücksichtigen).

 

Nicht (mehr) in Deutschland gemeldet?


Auch wer nicht mehr in Deutschland gemeldet ist, kann Briefwahlunterlagen beantragen, muss sich aber vorher in das Wählerverzeichnis der letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen.

So geht’s am schnellsten:

  1. Den Antrag hier herunterladen (Link zur Bundeswahlleiter-Seite)
  2. Ausfüllen und an die zuständige Gemeindebehörde schicken
  3. Briefwahl beantragen (siehe oben)

Das ist zu beachten:

  1. Der Bundeswahlleiter bietet eine Online-Suchhilfe mit den Anschriften der zuständigen Gemeindebehörden an.
  2. Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein.
  3. Der Antrag muss im Original übermittelt werden (ob der Antrag auch per Fax eingereicht werden kann, ist von der Gemeinde abhängig).
  4. Der Antrag muss bis zum 6. September 2009 bei der Gemeindebehörde der letzten – gemeldeten – Wohnung (Hauptwohnsitz) in Deutschland eingegangen sein.
  5. Der Antrag ist auch in Papierform bei allen deutschen Botschaften und Konsulaten im Ausland erhältlich.
  6. Firmen können sich für ihre Mitarbeiter im Ausland die Antragsformulare in der erforderlichen Stückzahl zusenden lassen.

Auch hier gilt: Der Postweg aus dem Ausland kann lange dauern. Es ist daher sehr empfehlenswert, die Registrierung zur Wahl sehr früh vorzunehmen, online oder per E-Mail die Briefwahl-Unterlagen anzufordern und diese schnell abzuschicken.

Weitere Informationen gibt es auf der Website des Bundeswahlleiters.

 
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